Wer eine eigene Webseite/Forum betreibt, kennt das Problem: Urplötzlich stehen Anwälte vor der Tür mit einer Abmahnung und einer horrenden Kostennote. Es wird beispielsweise abgemahnt, dass Urheberrechte an Wort und Bild verletzt oder eigene Ideen auf anderen Internet-Seiten als eigene angeboten werden. Mal geschehen die Abmahnungen zu Recht, doch nicht selten auch zu Unrecht.
Der Deutsche Bundestag lässt eine Beteiligung der Bürger zur Gesetzesveränderung in Form des Petitionenausschusses zu. Der Petitionsausschuss hat die Napier Universität, Edinburgh mit dem Betrieb des elektronischen Petitionsservers betraut.
Die Petition "Abmahnvereine: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" soll erreichen, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind. Die Vorankündigung soll zukünftig persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt erfolgen.
Jeder potentiell Betroffene sollte diese Aktion unterstützen, aktuell sind es bereits 9208 Unterstützer.
Hier der direkte Link auf die betreffende Petition: DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss: E-Petitionen Petition einsehen/unterschreiben
Der Vorgang des Unterzeichnens ist sehr leicht und überschaubar und dauert etwa ein bis zwei Minuten - Also bitte macht mit und unterstützt die Petition mit "MITZEICHNEN"!
WICHTIG: Mitzeichnungsschluss ist leider schon der kommende Montag, 3. September 2007.
Webmaster: evtl. verschieben in den vielleicht exponierteren Bereich der Portalnews.