GoPal PE 2.0 - Lizenz

  • Hallo


    Habe auf ebay einen gebrauchten Medion PNA470T erstanden. Im Lieferumfang war u.a. auch die Original SD-Karte, welche vor ein paar Tagen jedoch den Geist aufgegegen hat. Nicht geliefert wurde die DVD mit der Software.
    Habe ich nun lizenztechnisch gesehen ein legales Produkt gekauft, oder kann ich beim Verkäufer darauf bestehen, dass er mir die Original Software-DVD senden muss?


    Danke für Eure Hilfe.


    Gruss
    Franz

  • Hallo ikarus64 und Willkommen im Forum *willkommen*


    Der Verkäufer hätte dir eigentlich auch die original DVD mit aushändigen müssen ausser er hat in seiner Auktion ausdrücklich darauf hingewiesen das diese nicht dabei ist.


    Gruß Navirunner

    Gruß Navirunner

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  • Das klingt ja fast danach, dass Dir der Verkäufer alles das verkauft hat, was er 'nem Auto entnommen hat. Hoffentlich ist dem nicht so!

    Gruß
    TeeSteinchen

  • Also, ich bin da etwas anderer Meinung.


    Mir kann keiner vorschreiben, was ich verkaufen muß, ich muß es aber deutlich deklarieren, was alles zum Umfang gehört (per Beschreibung und/oder Bebilderung).
    Aber zu Angaben, was alles NICHT mitgeliefert wird, bin ich auch nicht gezwungen (evtl. weiß ich es ohne Anleitung oder Karton, etc. ja auch garnicht!), da muß der Käufer schon selbst ein Auge draufhaben.

  • Vielen Dank für Eure Kommentare.


    Ich bin der Meinung, dass wenn ich Hardware mit installierter Software verkaufe, dann gehört die Original-Software mit dazu. Ich könnte ja auch einen PC mit Windows Betriebssystem verkaufen und die DVD mit Lizenzschlüssel nicht liefern. Dann hätte der Käufer zwar einen lauffähigen PC, aber keine gültige Lizenz. Ich selber kaufe mir neue Hardware und installiere mit dieser DVD mein Betriebssystem. In meinen Augen verletzt dieses Vorgehen geltendes Lizenzrecht.


    Wenn ich also Hardware mit installierter Software verkaufe, gehört aus meiner Sicht die Lizenz dazu, ob ich die nun im Lieferumfang erwähne oder nicht. Ich kann mich dann nicht einfach hinstellen und sagen, ich hätte ein lauffähiges System geliefert.


    Ob ich allerdings mit der Original SD-Karte eine gültige Lizenz habe, kläre ich momentan direkt bei Medion GoPal ab. Warte da noch auf Antwort. Werde diese dann hier posten.


    Nochmals Danke für Eure Hilfe.


    Wünsche Euch allen einen tollen Tag.


    Grüsse aus der Schweiz.
    Franz

  • Hallo!


    man bezahlt ja für die Lizenz und i.d.R. nicht für den Datenträger. Die entscheidende Frage ist, an was der gültige Besitz einer Lizenz festgemacht werden kann.


    Bei den Heimprodukten von MS z.B. gibt es ja dieses Lizenzkärtchen mit der Hologramm-Plakette und dem Freischalt-Key. Bei MS-Volumenlizenzen gibt es das z.B. nicht. Hier gibt es auch die Datenträger standardmäßig nicht dazu, man kann eine Lizenz einzeln kaufen. Maßgeblich ist dabei die Rechnung mit der Lizenznummer darauf.


    Steht in den GoPal-Lizenzbedingen irgendwas darüber drin?


    Gruß


    Markus

  • Zitat von Ralf25

    Also, ich bin da etwas anderer Meinung.


    Mir kann keiner vorschreiben, was ich verkaufen muß, ich muß es aber deutlich deklarieren, was alles zum Umfang gehört (per Beschreibung und/oder Bebilderung).
    Aber zu Angaben, was alles NICHT mitgeliefert wird, bin ich auch nicht gezwungen (evtl. weiß ich es ohne Anleitung oder Karton, etc. ja auch garnicht!), da muß der Käufer schon selbst ein Auge draufhaben.



    Natürlich kann das nicht vorschreiben; aber ein Navi ist nur deshalb ein Navi, weil es eine funktionierende Software enthält. Der Verkäufer hat das Navi so zu verkaufen, wie er es selbst erworben hatte (hoffentlich war es nicht geklaut!). In diesem Fall hat das Navi ein wsentlichen Mangel, der zum Rücktritt des Kaufvertrages berechtigt. Ggf. hat sich der Verkäufer des Betruges schuldig gemacht (Hängt vom Text des VK-Angebotes ab).

    Gruß
    Hansi

  • Monika

    Hat das Label [GoPal bis 3.x] hinzugefügt.